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Projektsteuerungsleistungen
GESOBAU AG · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Stein und Partner Projektmanagement GmbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Projektsteuerung und -controlling für Neubauvorhaben mit Hochhaus, Winkelbebauung und Tiefgarage.
- Leistungsumfang beinhaltet Ausführungsphase, Mängelmanagement und Vergabe eines Generalunternehmers.
- Erfahrung in der Projektsteuerung komplexer Bauvorhaben und Nachweis der Eignung sind erforderlich.
- Erfüllungsort und Sitz des Auftraggebers sind Berlin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die GESOBAU AG plant in ihrer Wohnhausgruppe (WHG) 3202 Stollberger Str. 57 + 59 in 12627 Berlin die Fertigstellung des seit drei Jahren ruhenden Neubauvorhabens bestehend aus einem 14-geschossigen Hochhauses, einer 7-geschossigen Winkelbebauung, beide vollunterkellert und einer Tiefgarage. Für die teilweise Sanierung und Fertigstellung der Neubauten umfasst die Projektsteuerung bzw. das Projektcontrolling die Ausführungsphase bis zur Fertigstellung der Gebäude, der Tiefgarage und der Außenanlagen durch einen Generalunternehmer sowie das Mängelmanagement bis 5 Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Die Ausschreibung und Vergabe des Generalunternehmers wird Aufgabe des Projektsteuerers sein.
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2033
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Auftragsbezogenes Organisations- und Personalkonzept 25 %Qualität
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Steuerung von Prozessen in einem Referenzprojekt 25 %Qualität
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Projektsteuerung von Vorbereitung, Durchführung und Abschluss der Bauphasen 25 %Qualität
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Wirtschaftlichkeit des Honorarangebotes 25 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verwandte Bekanntmachungen
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Stein und Partner Projektmanagement GmbH1 Veröffentlichung
- 22.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.008 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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