AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Fortschreibung FNP/LP Rheinmünster/Lichtenau
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Rheinmünster, Rheinmünster
- Veröffentlicht
- 19.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Verwaltungsgemeinschaft Rheinmünster - Lichtenau liegt im Landkreis Rastatt der Region Mittlerer Oberrhein und gehört zum Regierungsbezirk Karlsruhe. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft wurde 2006 mit Zieljahr 2020 genehmigt und bekannt gemacht. Zuletzt wurde das Verfahren der 6. (Einzel)Änderung des Flächennutzungsplans abgeschlossen. Die Verwaltungsgemeinschaft beabsichtigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, um die künftige Siedlungsflächenentwicklung in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Freizeit- und Infrastruktureinrichtungen - auch im Hinblick auf die laufende Fortschreibung des Regionalplans - darstellen zu können. Auf Gemarkung der Gemeinde Rheinmünster liegen die Flächen des Baden-Airparks (Gewerbepark und Flughafen). Weiterhin sind beide Gemeinden geprägt von der unmittelbaren Lage am Rhein und einem entsprechenden Netz von Fließgewässern und Seen. Zur Klärung des potenziellen und genehmigungsfähigen Erweiterungsumfangs von Wohn- und Gewerbeflächen ist ein Bedarfsnachweis nach dem Hinweispapier des Landes Baden-Württemberg vom Februar 2017 zu führen. Als Planungsgrundlage ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich zwischenzeitlich realisierter Bau-gebiete und Verkehrstrassen aufzuarbeiten und bezgl. der nachrichtlichen Übernahmen (Schutzgebiete, technische Infrastruktur) zu aktualisieren.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2024
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.