AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
ebenerdige Erweiterung Kita Am Kaspersbaum, Singhofen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau
- Veröffentlicht
- 08.01.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI. In den Leistungsphasen werden die in Anlage 1 zu dieser Unterlage dargestellten Grundleistungen gemäß Anlage 10 zur HOAI ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude und In-nenräume LP 1-9 •Honorarzuordnung: Honorarzone III •Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt) •Besondere Leistungen: Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt). •Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Pr-jekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Für den Leistungsinhalt gelten darüber hinaus die Angaben in Anlage 1.1-1.3 und die Anlage 3 Vertragsbedingungen. Zusätzlich sind weiterhin die in Anlage 1 näher bezeichneten besonderen Leistungen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist und vom Auftraggeber beauftragt wird. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. Weitere Vorgaben: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen Vertragsentwurf verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Sollten sich einzelne Vertragsklauseln während der Verhandlungsrunde ändern, wird allen Bietern ein einheitlicher Entwurf für die Folgeangebote zur Verfügung gestellt. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn der Planungsleistungen: innerhalb von 12 Tagen ab Beauftragung • Abschluss Leistungsphase 4: 05/2025 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Kostenschätzung der Bauherrin. HINWEIS: Die anrechenbaren Kosten im Los 1 umfassen auch die Abrissmaß-nahme Feuerwehrgerätehaus. Die Planung und Begleitung des Gebäudeabris-ses ist Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags im Los 1. Die anrechenba-ren Kosten für den Abriss werden derzeit auf bis zu etwa 100.000,- Euro geschätzt. Ein Schadstoffgutachten ist beauftragt, liegt aber noch nicht vor. — Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. In den Leistungsphasen werden die in Anlage 1 zu dieser Unterlage dargestellten Grundleistungen gemäß Anlage 10 zur HOAI ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6 •Honorarzuordnung: Honorarzone III •Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt). •Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebots-phase übermittelt). •Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Für den Leistungsinhalt gelten darüber hinaus die Angaben in Anlage 1.1-1.3 und die Anlage 3 Vertragsbedingungen. Zusätzlich sind weiterhin die in Anlage 1 näher bezeichneten besonderen Leistungen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist und vom Auftraggeber beauftragt wird. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Sollten sich einzelne Vertragsklauseln während der Verhandlungsrunde ändern, wird allen Bietern ein einheitlicher Entwurf für die Folgeangebote zur Verfügung gestellt. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: •Beginn der Planungsleistungen: innerhalb von 12 Tagen ab Beauftragung •Abschluss Leistungsphase 4: 05/2025 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren ergibt sich aus der Kostenschätzung der Bauherrin. — Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9 •Honorarzuordnung: Honorarzone II •Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt). •Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt). •Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Für den Leistungsinhalt gelten darüber hinaus die Angaben in Anlage 1.1-1.3 und die Anlage 3 Vertragsbedingungen. Zusätzlich sind weiterhin die in Anlage 1 näher bezeichneten besonderen Leistungen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist und vom Auftraggeber beauftragt wird. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (3)
- architekten hartenstein · Ing.-Büro K. Scheithauer VDI GmbH · Ingenieurbüro Veauthier
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis