AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 05:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-101822-2024/

Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2

Notice-ID: ted-101822-2024 · Procedure-ID: f0081a5c-562c-4817-9e40-9f7e19144797

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Berlin
Veröffentlicht
16.02.2024
Frist (Submission)
18.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85300000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistung für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Seehausener Straße 47 und 49 in 13057 Berlin

Laufzeit
36 Monate · bis zu 1× verlängerbar

Los 2 — Konrad-Wolf-Straße 46 in 13055 Berlin

Laufzeit
17 Monate · bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
165 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).