AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 19:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-103180-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – BvA_Stadt Osterhofen - Sanierung und Erweiterung KiTa OT Galgweis - Objektplanung Gebäude und Innenräume

Notice-ID: ted-103180-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Osterhofen
Veröffentlicht
19.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
177.846 €

Beschreibung

Die Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf) beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte "St. Nikolaus" im Ortsteil Galgweis. Der Träger der Kindertagesstätte ist der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. Das Bestandsgebäude wurde 1760 als Pfarrhaus als Massivbau errichtet. Im Jahr 1997 wurde das Gebäude inklusive einer Dacherneuerung umfassend saniert. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss, einem nicht ausgebauten Dachgeschoss und ist teilweise unterkellert. Das 2. OG des Gebäudes wird derzeit noch als Wohnung genutzt. Die Wohnnutzung wird Zuge der Maßnahme aufgegeben. Das historische Gebäude liegt im Ortskern von Ortsteil Galgweis und nimmt eine ortsbildprägende Funktion ein. Die Fassade und äußere Gestaltung sollen demnach erhalten bleiben. Genaueres zur Bestandsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Verkehrswertgutachten aus dem Jahr 2021. Nach aktueller Bedarfsplanung (Stand Mai 2023) soll die Kindertagesstätte den Bedarf an insgesamt 37 Kindergartenplätze und 18 Kinderkrippenplätze abdecken. Es werden demnach zwei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen erforderlich werden. Im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Erweiterung ist die Stadt Osterhofen einer Planung eines erweiterungsfähigen Gebäudes nicht abgeneigt, sieht allerdings derzeit keine Notwendigkeit. Zudem soll der Erweiterungsbau dementsprechend geplant werden, dass eine Abtrennung des Erweiterungsbaus vom Bestandsgebäude zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich wäre. Im Jahr 2019 wurde ein Quartierkonzept erstellt, um die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten für den Bereich des Kindergartens und den sich daran anschließenden Flächen zu ermitteln. Den Vergabeunterlagen liegt ein Beschlussbuchauszug der Stadtratssitzung vom 11.07.2019 sowie das Quartierkonzept der bevorzugten Variante 4 bei. Die Kindertagesstätte ist derzeit aufgrund bauphysikalischer Probleme (Schimmelbefall im Bestandsgebäude) vollständig in funktionsfähige Container ausgelagert. Das Bestandsgebäude steht derzeit und auch während der Bauphase leer. Der Auftraggeber geht derzeit von einem Kostenansatz von ca. 2,5 Mio. EUR netto (KG 200-700) aus. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet die Stadt Osterhofen eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung sowie Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Der Beginn der Bauphase ist Ende 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung soll im Frühjahr 2026 erfolgen. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1. Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme (vgl. § 3.2.3, Lph. 1 des Vertrages), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Planungsteam Baumgartner

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).