1) Drei vergleichbare Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten zehn Jahren (Februar 2015 bis Februar 2025).
Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaft anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien. Die nachfolgenden Kriterien müssen mit jeweils derselben Referenz erfüllt werden (also nicht zB Krit. a) und b) mit Referenz 1 bis 3 und Krit. c) und d) mit Referenz 4 bis 6).
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
a) Alle drei Referenzen umfassen Grundleistungen Tragwerksplanung der LPh 2 bis 6, die vollständig im Referenzzeitraum (Februar 2015 bis Februar 2025) erbracht worden sind.
b) Alle drei Referenzen umfassen Fachplanungsleistung Tragwerksplanung (Leistungsbild § 51 HOAI) mit anrechenbaren Kosten von mind. 2,0 Mio. EUR.
c) Alle drei Referenzen umfassen mindestens Honorarzone III oder entsprechend.
d) Alle eingereichten Referenzen wurden auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung).
Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten zehn Jahre (Februar 2015 bis Februar 2025) ab. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPh 2 bis 6 nach § 51 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPh 2 bis 6 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheim gestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Bieter reichen zum Nachweis auf dem Formblatt L 1 Eigenerklärung Referenz eine Eigenerklärung zu mind. drei vergleichbaren Referenzen ein.
2) Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bieter verfügt über mindestens 3,0 technische Fachkräfte (Ingenieure, Bauzeichner oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte (Mindestanforderung).
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (VZÄ = 40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h / Woche wird mit 0,5 VZÄ gewertet.
Bei Bietergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV).