AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/0195035c-bb36-40c4-8298-5b7eda436d5c/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 02.08.2026 04:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-104219-2025/

Druck, Satz und Verteilung des Landkreisjournals

Notice-ID: ted-104219-2025 · Procedure-ID: 0195035c-bb36-40c4-8298-5b7eda436d5c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Bautzen, Bautzen
Veröffentlicht
14.02.2025
Frist (Submission)
19.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79823000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausgeschrieben wird der Druck, Satz und die Verteilung des Landkreisjournals „Von Zeit zu Zeit“ des Landkreises Bautzen mit einer Auflage von 140.000 Exemplaren im Zeitraum: 01.08.2025 bis 31.07.2029 mit insgesamt 48 Ausgaben und der einmaligen Option auf Verlängerung um 1 Jahr bis 31.07.2030 (somit dann insgesamt 60 Ausgaben). Die Verteilung erfolgt durch den Auftragnehmer an alle Haushalte des Landkreises Bautzen. Ausgaberhythmus: Einmal monatlich, in der letzten Woche des Monats in die Hausbriefkästen der entsprechenden Haushalte. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).