AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 17:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-10515-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Neubau der A 14, VKE 4151, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung

Notice-ID: ted-10515-2024 · Procedure-ID: 8dec5a73-231a-49d5-8059-f4aea7a801c1

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Stammdaten

Auftraggeber
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Veröffentlicht
08.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Der Auftrag umfasst folgende Dienstleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphasen 6, 8 und 9: Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphasen 6, 8 und 9; örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke nach Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI; örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen nach Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI; weitere Besondere Leistungen. Die Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen: VKE 4151 (VKE 1.1 und VKE 1.2 [Teilbereich]) Der Neubau der Bundesautobahn A 14 (BAB 14) im Land Sachsen-Anhalt in der Verkehrseinheit (VKE) 1.1 schließt im Bereich der vorhandenen Anschlussstelle (AS) Dahlenwarsleben an die bereits unter Verkehr stehende BAB 14 Dresden - Magdeburg an. Das Ende der Baustrecke der VKE 1.1 befindet sich südlich der Anschlussstelle Wolmirstedt an der Bundesstraße 189 (B 189). Die Länge der VKE 1.1 beträgt 11,139 km (Bau-km 200+022,000 bis 211+161,135). Bestandteil der hier zu bearbeitenden Baumaßnahme ist ein Teilabschnitt vom nördlichen Bauende der VKE 4151 im Anschluss an die VKE 4152, der erst jetzt umgesetzt wird. Beginn der Baustrecke 211+230,000 bis 211+550,000 (Kilometrierung VKE 4152)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).