AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5c35f580-ca33-4049-8f21-875d42b7ad26) · Abgerufen am 09.10.2026 10:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-105491-2025/

Erweiterung der Gesamtschule in Verl BA 3 Neubau; KG 400 / Technische Wärmedämmung

Notice-ID: ted-105491-2025 · Procedure-ID: 5c35f580-ca33-4049-8f21-875d42b7ad26

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle der Städte Rietberg, Verl und der Gemeinde Langenberg, Rietberg
Veröffentlicht
14.02.2025
Frist (Submission)
18.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45321000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bauabschnitt "Neubau" Dämmung der Heizungsinstallationen, Lüftungskanäle und Sanitärinstallationen in einem Gesamtschul-Anbau mit drei zentralen Lüftungsgeräten. Zur Ausführungsfrist: Ausführungsbeginn 12 Werktage nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber. Die Bauabschnitte teilen sich wie folgt auf: BA 1 Abbrucharbeiten (erledigt). BA 2 Neue Mitte BA 3 Neubau (2025-2026). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 10.09.2025 zugehen. Die Leistung an den Rohinstallationen der technischen Installationen ist bis zum 17.11.2025 zu vollenden. Der gesamte Leistungszeitraum enthält 312 Werktage.

Vertragslaufzeit

Periode
312 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
87 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).