AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
TGA-Planung Sanierung Dreifachsporthalle Borkener Damm
Stammdaten
- Auftraggeber
- Glockenstadt Gescher, Gescher
- Veröffentlicht
- 14.02.2025
- Frist (Submission)
- 25.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71315000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Sanierung der Dreifach-Sporthalle am Borkener Damm in Gescher. Die im Jahr 1974 errichtete Halle ist die einzige Sporthalle in Gescher mit Zuschauerrängen, die aber nicht barrierefrei zu erreichen sind. Sie ist stark mängelbehaftet; insbesondere entspricht die Haustechnik nicht mehr den heutigen hygienischen und energetischen Anforderungen. Die Nutzung als Versammlungsstätte mit mehr als 200 Nutzern (inkl. Besuchern) muss zurzeit unterbleiben. Die Halle soll deshalb umfassend saniert und modernisiert werden, um ein barrierefreies Gebäude zu schaffen, das vollständig ohne fossile Energieträger auskommt und auf den neusten Stand der Technik gebracht wird. Für die politische Willensbildung und für einen Förderantrag wurde bereits eine Vorplanung in Auftrag gegeben, die mit den Vergabeunterlagen (zur 2. Stufe des Verfahrens) bereitgestellt wird. Auf Grundlage dieser Vorplanung wurden bereits eine Kostenberechnung und ein Energiekonzept erstellt, die ebenfalls mit den Vergabeunterlagen (zur 2. Stufe des Verfahrens) bereitgestellt werden und zusammen mit der Vorplanung als Grundlage für den vom Auftragnehmer zu erstellenden Entwurf dienen sollen. Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 31.10.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.