AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 02:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-106617-2025/

Planungsleistungen zur Entsiegelung und Neugestaltung der "Bahnhofstraße" und des Marktplatzes in der Gemeinde Badbergen - Leistungsbild Verkehrsanlagen

Notice-ID: ted-106617-2025 · Procedure-ID: 8c16081f-d359-44b2-94b6-d4340ffdaad2

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Badbergen (Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Artland), Badbergen
Veröffentlicht
15.02.2025
Frist (Submission)
25.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die "Bahnhofstraße" und der Marktplatz in der Gemeinde Badbergen sollen grundlegend umgestaltet werden. Hierzu bedarf es der Planung von Verkehrsanlagen für eine spätere bauliche Umsetzung der Maßnahme sowie die Baubegleitung. Entsiegelungsmaßnahmen und Erneuerung der Deckschicht in der Bahnhofstraße - Fläche ca. 13.400m² Neugestaltung und Entsiegelung von Flächen auf dem Marktplatz - Fläche von ca. 3.000m² Errichtung von zwei Bushaltestellen an der Bahnhofstraße - Fläche von ca. 700m² Die zu verrichetenden Leistungen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).