AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts- und Glas/Rahmenreinigung (2 Lose) im HPT Wiesbaden
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-, Wiesbaden
- Veröffentlicht
- 20.02.2024
- Frist (Submission)
- 02.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung im Hessischen Polizeipräsidium für Technik, Willy-Brandt_Allee 20-22, 65197 Wiesbaden Gebäude A-H und K, sowie der Grillhütte über eine Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 1.848.640 m² (Vollreinigung ca. 754.300 m² , Sichtreinigung ca. 1.094.340 m²) für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, NL West. Zum weiteren Leistungsumfang gehören: - Sonderreinigung der Grillhütte - Mattenservice - optionale Mehrstunden auf Stundenbasis — Fensterglasreinigung, mit Rahmenreinigung, mit Beschlägen und Falzen, mit Wetterschenkeln, Sprossentag, alarmgesiicherte Fenster, diverse Fenster mit defekten und Innenglasreinigung mit Rahmenreinigung 1x jährlich, sowie die Fensterglasreinigung und Innenglasreinigung 1x jährlich im Hessischen Polizeipräsidium für Technik (HPT) für die Gebäudeteile: A, B, C, D, E, F, G, K, Grillhütte und Garage sowie der Dienstwohnung für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung West mit einem lichten Rohbaumaß von insgesamt ca. 1.665m² Fensterglas und ca. 239 m² Innenglas. Zum weiteren Leistungsumfang gehört die Leuchtenreinigung innen mit der Frühjahrsglasreinigung.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2024
- Ende
- 31.08.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.