AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterung Feuerwehrhaus Edelshausen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Schrobenhausen, Schrobenhausen
- Veröffentlicht
- 17.02.2025
- Frist (Submission)
- 20.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 59.310 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Stadt Schrobenhausen plant in der St.-Mauritius-Str. 16, 86529 Schrobenhausen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 5, Gemarkung Edelshausen, die Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses des Ortsteils Edelshausen. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen entspricht das bestehende Feuerwehrhaus nicht mehr den aktuellen Vorschriften. Das Bestandgebäude muss um eine Fahrzeughalle mit Nebenräumen erweitert werden. Das vorhandene Gebäude ist in die neuen Nutzungen zu integrieren und zu sanieren. Optional könnte die erdgeschossige Erweiterung um eine Vergrößerung des Obergeschosses ergänzt werden. In einer Voruntersuchung wurde die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens geprüft und festgestellt. Das Bestandsgebäude wurde 1999 letztmalig umgebaut. Die Brutto-Grundfläche der Erweiterung beträgt ca. 400 m², die BGF für die Option Aufstockung ca. 100 m² und die BGF des Bestandsgebäudes ca. 290 m². Nach dem jetzigen Kenntnisstand wird von Gesamtbaukosten (KG 200-700) von ca. 2,25 Mio. Euro brutto und von reinen Baukosten (KG 300+400) von ca.1,4 Mio. Euro brutto ausgegangen. Für das Bauvorhaben sollen Förderungen wie z.B. Feuerwehrförderung in Anspruch genommen werden. Die Fertigstellung der Erweiterung ist spätestens bis im Juni 2027 vorgesehen. Die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen können anschließend in einem 2. Bauabschnitt erfolgen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 20.03.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.