AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Tragwerksplanung und Bauphysik für die folgende Maßnahme: Ersatzneubau Betriebsgebäude mit Werkstatt, Waschhalle und Kfz-Halle [Beckum]
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Straßenbau NRW, Gelsenkirchen
- Veröffentlicht
- 18.02.2025
- Frist (Submission)
- 21.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigt Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Betriebsgebäudes mit Werkstatt, Waschhalle und Kfz-Halle auf dem Gelände der Straßenmeisterei Beckum zu vergeben. Die Sanierung und der Umbau der vorhandenen Gebäude im laufenden Betrieb sind nicht wirtschaftlich und lassen nicht die gewünschten Ergebnisse erwarten. Mit dem Ersatzneubau können die betrieblichen und energetischen Anforderungen optimal und zukunftsfähig gelöst werden. Der Neubaukomplex soll folgendes Raumprogramm umfassen: Betriebsgebäude (Verwaltung) ca. 300 qm (BGF), Sozialräume ca. 300 qm (BGF), Nebenräume und Technik ca. 150 qm (BGF), Kfz-Werkstatt mit Nebenräumen ca. 300 qm (BGF), Waschhalle ca. 120 qm (BGF), Fahrzeug- und Gerätehalle ca. 640 qm (BGF). Der Baubeginn ist ab 2026 vorgesehen, der Rahmenterminplan ergibt sich aus der Freigabe der Haushaltsmittelplanung Bund. Die Gesamtkosten (KG 200 - 600) der Maßnahme werden derzeit mit rund 7,5 Mio. Euro / brutto (Stand Ende 2023) angesetzt. Für die Maßnahme wird der Effizienzhaus-40-Standard sowie ein DGNB-Silber-Standard angestrebt. Eine Zertifizierung ist zunächst nicht vorgesehen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.07.2025
- Ende
- 30.06.2028
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.