AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=708762) · Abgerufen am 05.08.2026 09:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-115133-2025/

Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens

Notice-ID: ted-115133-2025 · Procedure-ID: 0c528cc3-4bdd-431c-8d4d-92195a6cf98d

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Veröffentlicht
19.02.2025
Frist (Submission)
26.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
2.600.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Als Dienstleistung für Staatsanwaltschaften und andere berechtigte Behörden führt das BfJ nach § 492 Strafprozessordnung (StPO) das Zentrale Staatsan-waltliche Verfahrensregister (ZStV). Dieses Register speichert bundesweit ent-stehende Daten zu Ermittlungsverfahren gegen Personen. Die gespeicherten Daten entstehen bei Staatsanwaltschaften und auch bei steuerstrafrechtli-chen Angelegenheiten gleichgestellten Finanzbehörden sowie Zollbehörden. Eine zentrale Datenhaltung vernetzt Staatsanwaltschaften und weitere be-rechtigte Behörden für einen effektiven Austausch ergänzender Informationen zu Beschuldigten. Maßnahmen in Ermittlungsverfahren können damit besser koordiniert werden, z.B. bei überörtlich agierenden Tätern und Mehrfachtätern. Die Vermeidung von Doppelverfahren und eine möglichst frühzeitige Einrich-tung von Sammelverfahren sind weitere Zwecke des zentralisierten Datenaus-tausches im ZStV. Weitere rechtliche Vorgaben sind in der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrVO) geregelt. Das BfJ beabsichtigt, die Pflege und Weiterentwicklung des ZStV-Verfahrens neu zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
30.04.2030

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).