AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Weisbachsches Haus 2.BA
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Plauen, Vergabestelle, Plauen
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- Frist (Submission)
- 26.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Plauen beabsichtigt die niederschwellige Sanierung des 2. Bauabschnittes des Weisbachschen Hauses im Bereich Bleichstraße 3 bis 7. Die Maßnahme beinhaltet die Sanierung der äußeren Gebäudehülle des denkmalgeschützten Gebäudes aus den Erbauungsjahren 1811 bis 1838 sowie die niederschwellige Ertüchtigung der Innenbereiche samt technischer Anlagen und der technischen Gebäudeausrüstung mit Hauptaugenmerk auf brandschutzseitige und statische Mindestanforderungen. Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln von Bund und Land aus der Gebietsförderung "Lebendige Zentren" im Fördergebiet "Plauener Mitte" gefördert. Da die Sanierung ohne verbindlichen Nutzer erfolgt, wird besonderer Wert auf die Flexibilität der Grundrisse und Nutzungseinheiten gelegt. Das Gebäude soll ohne Fundamentunterfangungen auf größtmögliche Nutzlastannahmen ertüchtigt werden. Erforderliche zusätzliche Fluchtwege / -treppenhäuser sind effizient und mit dem geringsten baulichen Aufwand einzuplanen, gleiches gilt für Maßnahmen des technischen Brandschutzes. Neben flexiblen Nutzungseinheiten sind die dafür erforderlichen Sanitär- und Heizungsanlagen zu ermitteln und zu planen, gleiches gilt für die elektroseitigen Anlagen. Die Gesamtmaßnahme soll bis September 2026 abgeschlossen werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.07.2024
- Ende
- 30.09.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.03.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.