AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.05.2026 13:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-115935-2024/

Deutschland – Ultraschallanlage – Klinikgruppe Dr. Guth GmbH & Co.KG, Neubau eines Hybrid OPs, Lieferung Ultraschallgerät

Notice-ID: ted-115935-2024 · Procedure-ID: 40a2916f-5d84-4c75-850e-3cac28fd65eb

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikgruppe Dr. Guth GmbH & Co. KG
Veröffentlicht
26.02.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33112200 — Medizintechnik
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
120.000 €

Beschreibung

Zur Realisierung des Gesamtprojektes Neubau eines Hybrid OPs im Klinikum Karlsburg wird ein Ultraschallgerät benötigt. Die in den Plänen angegebenen Einrichtungs- und Gerätestandorte sind einzuhalten. Bauliche Veränderungen und etwaige Verschiebungen der installationsgebundenen Einrichtungsgegenstände sind nur auf Anweisung des Fachplaners zugelassen. Der Bieter hat, zur Vervollständigung der Angaben im Leistungsverzeichnis, offengelassene Eintragungen bezüglich Fabrikat, Typ, Anschlusswerte, Leistungen, Dimensionen, etc., auszufüllen bzw. zu ergänzen. Die Einrichtungen und Geräte sind betriebsbereit anzubieten. Hierzu gehören alle erforderlichen Arbeiten, wie Ein Transport an die Verwendungsstellen, fachgerechter Ein- und Zusammenbau und Anschluss unter Einhaltung der geltenden Vorschriften an die bauseits herangeführten Ver- und Entsorgungsleitungen. Hierin einzuschließen sind alle zum Anschluss der Einrichtungsgegenstände und Geräte erforderlichen Verbindungselemente, wie Verschraubungen, Nippel, Kleinteile, usw. Das anzubietende Gerät muss in Ausführung, Konstruktion und Material dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auslieferung der Geräte mit der auftragnehmenden Firma Verhandlungen über die Einbeziehung technischer Neuerungen zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe und Lieferung im Rahmen des erteilten Auftragsvolumens zu führen. Der Auftraggeber hat das Recht, einzelne Positionen, Leistungen oder Stückzahlen des LV's ganz oder teilweise zu streichen. Der Wegfall einzelner Komponenten (max.10% der Angebotssumme) berechtigen den Auftragnehmer nicht zur Erhöhung seiner angebotenen Einheitspreise. Der Anbieter hat das Leistungsverzeichnis (LV) auf konstruktive Richtigkeit zu überprüfen. Sofern ihm die ausgeschriebenen Positionen zur Funktionsfähigkeit seiner Anlagen nicht ausreichend erscheinen und Leistungen oder bauliche Maßnahmen zusätzlich erbracht werden müssen, die für die Montage und den Betrieb notwendig sind, so hat er diese zusätzlichen Leistungen bei Angebotsabgabe ausdrücklich schriftlich anzugeben. Die im LV abgefragten Leistungswerte sind anzugeben. Sollten im LV Leistungswerte bereits benannt sein, sind diese unbedingt zu erfüllen oder zu überschreiten. Die abgegebenen Preise beinhalten sämtliche Leistungen, die zu einer betriebsbereiten Anlage gehören: Kontrolle der im Zusammenhang mit der Montage der zu liefernden Anlage notwendigen bauseitigen Leistungen in Verbindung mit den ausführenden Firmen (Elektroinstallation, Sanitär, etc.). Die Montage aller Anlagenteile. Probelauf der Geräte. Die theoretische und praktische Unterweisung des Bedienungspersonals. Die kostenlose Übergabe und Abnahme der Anlage, sowie Lieferung von Bedienungsvorschriften (in deutscher Sprache), Vorschlag zur Gefährdungsbeurteilung, Konformitäts- und Einbauerklärungen. Für loses Zubehör stehen keine abschließbaren Räumlichkeiten zur Einlagerung zur Verfügung (ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen) Eingeschlossen sind alle Nebenleistungen für Material und Gerät, wie Verpackung, Transport, Abladen, Eintransport zur Verwendungsstelle, Versicherungen, usw. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass keine Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Gebäude vorhanden sind. Das Be- und Entladen ist an den vorgegebenen Stellen möglich. Der Ausschreibung sind ausführliche Prospekte und Beschreibungen der angebotenen Einrichtungsgegenstände (in deutscher Sprache) beizulegen. Es wird empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Einbringwege vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der entsprechende Ansprechpartner wird bei Interesse benannt werden. Alle für die Einbringung der Geräte erforderlichen Hilfsmittel, Hebezeuge, Flurförderer, etc. müssen vom Bieter gestellt werden. Vor Montage der Einrichtungsgegenstände sind vom Auftragnehmer die Elektro- und sonstigen Medienanschlüsse auf Maßhaltigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (Prüfung der Vorleistung). Alle großflächigen, berührbaren Metallteile und Festeinbauten sind, entsprechend den gültigen VDE-Vorschriften, mit einer Anschlussmöglichkeit für einen Potentialausgleich vorzusehen. Die Lieferungen sind vom Auftragnehmer an der Baustelle selbst in Empfang zu nehmen. Das Verpackungsmaterial ist von der Baustelle zu entfernen. Der AN hat bei Durchführung seiner Leistungen die von anderen erbrachten Arbeiten zu schützen und gegen Beschädigungen zu sichern. Die Kosten für ausreichende Abdeckungen, Folien, Klebebänder, Kantenschutz usw. sind einzukalkulieren, ebenso das Entfernen nach erbrachter Leistung, bzw. nach Aufforderung durch den AG. Es gelten alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses gültigen DIN-Vorschriften und gewerkespezifischen Regelwerke die den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Eingeführten Technischen Baubestimmungen (ETB) entsprechen. Zusätzlich zu den Empfehlungen und Vorschriften sind die Richtlinien der Industrie- und Fachverbände zu beachten. Außerdem sind Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller genauestens zu beachten. Grundsätzlich gelten vorrangig die Verarbeitungsrichtlinien vor den DIN Vorschriften, Abweichungen sind anzuzeigen. Weitere Angaben sind dem LV zu entnehmen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Philips GmbH
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).