AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Baumpflege Rahmenvertrag 2025 - 2028
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Traunstein, Traunstein
- Veröffentlicht
- 12.02.2025
- Frist (Submission)
- 18.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77211500 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 700.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Rahmenvertrag für Baumpflegemaßnahmen an Straßenbäumen entlang von Bundes- und Landesstraßen zur Herstellung der Verkehrssicherheit in der Kooperationsstraßenmeisterei Traunstein/Neuötting für den Zeitraum 2025 - 2028. Zu den Baumpflegearbeiten gehören Kronenpflegen, Kroneneinkürzungen, Kronensicherungen, Lichtraumprofilschnitte und Totholzbeseitigungen. — Rahmenvertrag für Baumpflegemaßnahmen an Straßenbäumen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zur Herstellung der Verkehrssicherheit in der Kooperationsstraßenmeisterei Bischofswiesen/Freilassing für den Zeitraum 2025 - 2028. Zu den Baumpflegearbeiten gehören Kronenpflegen, Kroneneinkürzungen, Kronensicherungen, Lichtraumprofilschnitte und Totholzbeseitigungen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — SM TS_NÖ
- Erfüllungsort
- Traunstein
- Geschätzter Wert
- 252.000 €
Los 2 — SM BW_FL
- Erfüllungsort
- Freilassing
- Geschätzter Wert
- 440.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.04.2025
- Ende
- 30.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.