AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av211349-eu) · Abgerufen am 05.09.2026 00:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-121302-2024/

Herstellung und Lieferung eines gleisgebundenen Rangierroboters für einen Gleisanschluss

Notice-ID: ted-121302-2024 · Procedure-ID: 2605e8ed-1672-434b-8aa2-6aa61773746b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Strobel Quarzsand GmbH
Veröffentlicht
27.02.2024
Frist (Submission)
05.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34620000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschafft wird die Herstellung und Lieferung eines Rangiermittels (ein Stück) in der Form eines Rangierroboters zur Anwendung im Gleisanschluss der Strobel Quarzsand GmbH, Freihungsand 3, 92271 Freihung. Das Rangiermittel wird im Geltungsbereich der Bayerischen Eisenbahnbau- und -betriebsordnung für Anschlussbahnen (EBOA Bayern) eingesetzt und muss den Vorgaben der EBOA Bayern entsprechen. Das Rangiermittel rangiert Fahrzeuge, welche in den Geltungsbereich der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) übergehen. Das zu liefernde Rangiermittel muss eine einschlägige Zulassung vorweisen und durch die zuständige technische Aufsichtsbehörde eisenbahn-betrieblich zugelassen sein. Der Gleisanschluss unterliegt der Aufsicht durch das Bergamt Nordbayern, ansässig bei der Regierung von Oberfranken, welches für die Prüfung von eisenbahnrechtlichen Belangen das Eisenbahn-Bundesamt beauftragt. Das Rangiermittel muss für den Außeneinsatz (direkte klimatische Bedingungen) geeignet und zugelassen sein und die Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllen. Das Rangiermittel muss von der Betriebskanzel des Verladeturms (Ort der Verladung des Schüttguts Sand, sowohl trocken als auch feucht) ferngesteuert werden (im folgenden Verladebetrieb genannt). Beim Rangieren der beladenen Fahrzeuge (im folgenden Verschubbetrieb genannt) muss neben der Fernsteuerung von der Bedienkanzel aus auch eine Funkfernsteuerung mittels mobiler Bedieneinheit durch eine qualifizierte Person möglich sein. Im Ausnahmefall und bei Ausfall der kabel- wie funkgebundenen Fernsteuerung muss das Rangiermittel direkt von einer der wettergeschützten Bedienkanzeln des Rangiermittels mit Sicht in beide Richtungen gesteuert und bedient werden können. Der Verschub der Wagengruppen erfolgt mit einer beidseitig am Rangiermittel montierten Kupplung nach EBO §24 mit Anhang 10, bestehend aus Zughaken und Puffertellern. Das Rangiermittel sowie das Fahrzeuggerüst / die Fahrzeugkonstruktion muss jedoch auf beidseitig fernbedienbaren Rangierkupplung sowie auf aktuell in der Erprobung stehende Digitale Automatische Kupplung (DAK – Kupplung Typ 10, auch beidseitig des Rangiermittels) umrüstbar sein. Der Fokus der Digitalen Automatischen Kupplung liegt hierbei vor allem auf mechanischer Kompatibilität wie auch automatischer Druckluftübertragung für die Bremsanlagen des Wagenzugs. Die örtlichen Gegebenheiten sind den in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Plänen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor optional auch Wartungs- und Instandhaltungsleistungen zu vergeben. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag (Vergabeunterlage D) und der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Vergabeunterlage C).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2024
Ende
02.11.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Strobel Quarzsand GmbH, Freihung

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).