AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D453550435) · Abgerufen am 21.08.2026 20:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-121730-2024/

Radverkehrsförderung Stübeheide-Sanderskoppel-Barkenkoppel

Notice-ID: ted-121730-2024 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d453550435

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirksamt Hamburg-Nord, Hamburg, Hamburg-Nord
Veröffentlicht
27.02.2024
Frist (Submission)
02.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ziel der inhaltlichen Leistung und Anforderung ist die ingenieurtechnische Bearbeitung zur Baudurchführung / Realisierung der Straßen Stübeheide, Sanderskoppel und Barkenkoppel zwischen der Wellingsbütteler Landstraße und dem Wellingsbüttler Weg. Die Honorarermittlung erfolgt auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021), Leistungsphase 1 bis 6, Erstellung von Absteckplänen, sowie der Rahmenverträge der Stadt Hamburg (FHH), Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (LB-Straßen, LB-Leitungstrassen, LB-Vermessung).

Vertragslaufzeit

Beginn
10.07.2024
Ende
31.01.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).