WHZ, Campus Innenstadt Hochtechnologiezentrum P.-Breuer- Str.5-11 Neubau/San
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL Zwickau
Beschreibung
Bodenfliesen: ~150 m unglasierte Feinsteinzeugfliesen 30 x 30 cm, inkl. flexibler 2-lagiger Abdichtung im Verbund; ~220 m Sockelfliesen 30 x 10 cm Wandfliesen: ~230 m unglasierte Steinzeugplatten 30 x 30 cm, inkl. flexibler 2-lagiger Abdichtung im Verbund; ~5 m Fliesenspiegel in Teeküchen; ~20 St. Kristallspiegel ~ 60 x 180 cm eingefliest WC-Trennwände: ~ 22 St. WC-Kabinen in ~ 9 Trennwandanlagen von 2 bis 4 Kabinen je Anlage; ~ 3 St. Urinal-Schamwände ~ 50 x 160 cm
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Fliesenarbeiten und die Errichtung von WC-Trennwänden im Hochtechnologiezentrum der WHZ.
- Umfang beinhaltet ca. 150 m² Bodenfliesen, 230 m² Wandfliesen, Fliesenspiegel und 22 WC-Kabinen.
- Es sind flexible 2-lagige Abdichtungen im Verbund für Boden- und Wandfliesen erforderlich.
- Der Auftraggeber ist der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL Zwickau.
Die Ausschreibung betrifft den Neubau und die Sanierung von Boden- und Wandfliesen sowie WC-Trennwänden im Hochtechnologiezentrum der WHZ.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 24.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 21.02.2025 Die Leistungen können aus gewährleistungstechnischen Gründen nicht von den Leistungen des Hauptvertrages getrennt werden.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.757 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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