AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 08:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-12333-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Naturschutzgebieten – Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH- Berichtsperiode 2025-2030

Notice-ID: ted-12333-2025 · Procedure-ID: 671aae53-f04e-417d-85b5-994158ee7067

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht
09.01.2025
Frist (Submission)
19.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92533000 — Freizeit und Kultur
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Untersuchungsgebiet 1.1: Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen (FFH0007LSA) • Untersuchungsgebiet 1.2: Elbaue Beuster-Wahrenberg (FFH0008LSA) Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln. Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Jahr 2025 zu erbringen, wobei sowohl die eigentlichen Kartierungen als auch der Endbericht im Jahr 2025 erbracht werden müssen. Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 6 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 3 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2006 a/b). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2025 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Zudem ist in den Gebieten das Vorkommen der Teichfledermaus möglich, daher sollten einige Fänge in der Standortwahl und Methodik auch auf diese Art ausgerichtet sein. Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. Weitere Tätigkeitsbestandteile: - Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben - Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Vorgaben für die Datenhaltung: Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben. Berichtserstellung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Für jedes Untersuchungsgebiet: Ergebnisse, Zusammengefasste Artenliste, Fangstandorte und Fangergebnisse, Ergebnisse der Telemetrie, Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse, Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen, Zusammenfassung, Literatur weitere Details finden Sie in der Leistungsbeschreibung zu diesem Los. — Untersuchungsgebiet 2.1: Buchenwald östlich Klötze (FFH0186LSA) • Untersuchungsgebiet 2.2: Waldgebiet Ferchau bei Salzwedel (FFH0244LSA) • Untersuchungsgebiet 2.3: Kalbescher Werder bei Vienau (FFH0003LSA + nördliche Waldbereiche) Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln. Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Jahr 2025 zu erbringen, wobei sowohl die eigentlichen Kartierungen als auch der Endbericht im Jahr 2025 erbracht werden müssen 2.3 Netzfänge zum Nachweis der Fledermausarten Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2022). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2025 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. weitere Tätigkeitsmerkmale: - Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben - Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben. - Berichtserstellung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Für jedes Untersuchungsgebiet: Ergebnisse, Zusammengefasste Artenliste, Fangstandorte und Fangergebnisse, Ergebnisse der Telemetrie, Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse, Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen, Zusammenfassung, Literatur Weitere Details zum Leistungsumfang finden Sie in der Leistungsbeschreibung zu diesem Los. — Untersuchungsgebiet 3.1: Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg (FFH0050LSA) Untersuchungsgebiet 3.2: Saaleaue bei Groß Rosenburg (FFH0053LSA) Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln. Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Jahr 2026 zu erbringen, wobei sowohl die eigentlichen Kartierungen als auch der Endbericht im Jahr 2026 erbracht werden müssen. Netzfänge zum Nachweis der Fledermausarten Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Untersuchungsgebiet 3.1 (FFH0050LSA) sind 6 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind dabei an mindestens 3 verschiedenen, geeigneten Standorten zu erfolgen. Im Untersuchungsgebiet 3.2 (FFH0053LSA) sind 4 Netz-fänge einzuplanen, die an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen sind. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2011). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochen-stubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2026 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit. Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. Weitere Tätigkeitsbestandteile: - Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben - Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben. - Berichtserstellung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Für jedes Untersuchungsgebiet: Ergebnisse, Zusammengefasste Artenliste, Fangstandorte und Fangergebnisse, Ergebnisse der Telemetrie, Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse, Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen, Zusammenfassung, Literatur Weitere Details zur Leistungserbringung finden Sie in der Leistungsbeschreibung zu diesem Los.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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