AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bückeburg — Stadt Stadthagen — Stadt Obernkirchen — Samtgemeinde Eilsen — Samtgemeinde Nienstädt — Samtgemeinde Lindhorst — Samtgemeinde Niedernwöhren
- Veröffentlicht
- 25.02.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 450.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Sieben Kommunen (Bückeburg, Stadthagen, Obernkirchen, Samtgemeinde Nienstädt, Samtgemeinde Eilsen, Samtgemeinde Niedernwöhren, Samtgemeinde Lindhorst) in Schaumburg-Lippe haben sich entschieden die Vergabe und Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) im Rahmen eines gemeinsamen Rahmenvertrags zu vergeben, um Synergieeffekte zu nutzen. Durch die Kooperation können sie Ressourcen effizienter einsetzen und voneinander lernen, um ihre Klimaziele zu erreichen. Geographisch liegen diese Kommunen westlich von Hannover. Die Region in Niedersachsen ist durch ihre vielfältige Landschaft und den hohen Tourismus geprägt. Einige der beteiligten Kommunen sind gemäß dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) zur Erstellung und Fortschreibung eines Kommunalen Wärmeplans verpflichtet, während andere sich freiwillig dazu entschieden haben, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dies führt dazu, dass jede Kommune unterschiedliche Zeiträume verfolgt. Die Kommunen schreiben wie folgt dargelegt die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans als Basis für die Initiierung einer langfristig treibhausgasneutralen Wärmeversorgung der kommunalen Gebiete bis zum Jahr 2040 aus. Die Wärmepläne sollen den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven und Potentiale der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und Wärmespeichern aufzeigen. Über einen Zwischenstand für das Jahr 2030 ist daraus das ambitionierte Zielszenario 2040 (gemäß NKlimaG) zu entwickeln. Eine weniger detailreiche Übersicht durch Erstellung des Zielszenario 2045 (weniger ambitioniert) soll die Kommunale Wärmeplanung der Kommunen des Landkreises Schaumburg ergänzen. Förderbescheide und Nebenbestimmungen sind bei der Ausführung zu beachten. Die Erstellung der Wärmeplanung ist nach jeweils geltender Fassung der landesrechtlichen Anforderung insb. §§ 20, 21 NKlimaG sowie der darüberhinausgehenden bundesrechtlichen Anforderungen insb. des jeweils geltenden Wärmeplanungsgesetzes durchzuführen. Das unten ausgeführte Leistungsverzeichnis bezieht sich auf das seit dem 01.01.2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes. Sollte es während des Beauftragungszeitraums zu relevanten Änderungen in der Gesetzgebung kommen, so sind diese unter Abwägung des zeitlichen sowie finanziellen Aufwands in Absprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in fünf Hauptphasen: 1. Bestandsanalyse Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude. 2. Potenzialanalyse Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien, einschließlich Geothermie, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Wasserstoff soll zusätzlich betrachtet werden. 3. Entwicklung eines treibhausgasneutralen Zielszenarios 2040 Entwicklung eines Szenarios für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Dazu wird die Ausnutzung der in Phase 2 (Potenzialanalyse) ermittelten Potenziale für Energieeinsparung und erneuerbare Energien in einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für die Jahre 2030 und 2040 dargestellt. Zudem erfolgt eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Insbesondere soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgung erfolgen. 4. Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs Darstellung von Handlungsstrategien zur Senkung und treibhausgasneutralen Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude im gesamten Gebiet. Formulierung eines Transformationspfades zum Aufbau einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung und Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen spezifisch auf unterschiedliche Eignungsgebiete und Quartiere eingehen. Insbesondere sollen der Pfad und der Endzustand der Infrastruktur für Wärme- und Gasnetze festgelegt werden. Es sollen mindestens fünf prioritäre Maßnahmen zur Umsetzung für die nächsten fünf Jahre benannt werden, die zu beschreiben und deren Umfang mit dem Auftraggeber abzustimmen sind. Mittel- und langfristige Maßnahmen sind durch ausführliche Skizzen darzustellen. Die Summe der beschriebenen Maßnahmen soll zu den erforderlichen Treibhausgasminderungen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung führen. Darüber hinaus soll mit weniger Detaillierungsgrad dargestellt werden, was eine Abweichung des Zieljahrs auf 2045 für die Umsetzung bedeuten würde. Die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH als zentraler Akteur der Kommunalen Wärmeplanung und als Gestalter der regionalen Energiewende ist in die Kommunale Wärmeplanung eingebunden und unterstützt die Auftraggeber bei der Kooperation und der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung. Die sieben ausschreibenden Kommunen sind Gaskonzessionsgeber. Fünf Kommunen sind zudem Gesellschafter der Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH. Daher übernimmt die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH eine begleitende Rolle im kooperativen kommunalen Wärmeplanungsprozess. Die Ergebnisse der KWP sind auch als digitaler Zwilling zu erstellen. Die Softwarelizenzen (mindestens 3 Jahre) und die aufbereiteten Open GIS Daten sind zu übergeben. Weiterhin müssen die Ergebnisse der BEW-Machbarkeitsstudie, welche von den Stadtwerken Schaumburg-Lippe bis 05.25 fertiggestellt wird, berücksichtigt werden.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 3 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (2)
- ENEKA GmbH · target GmbH
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis