AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/141869) · Abgerufen am 01.08.2026 13:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-126612-2025/

Rahmenvereinbarung für Ingenieurdienstleistungen nach HOAI in Dinslaken

Notice-ID: ted-126612-2025 · Procedure-ID: 2c3e09de-036d-478b-ad64-ffdad48cdfb5

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Stammdaten

Auftraggeber
Emschergenossenschaft, Essen
Veröffentlicht
25.02.2025
Frist (Submission)
01.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71322000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rahmen-Höchstwert
5.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Emschergenossenschaft/Lippeverband (EGLV) und die Stadt Dinslaken haben im Januar 2024 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Gegenstand der Vereinbarung von EGLV und der Stadt Dinslaken ist die Koordination und Kooperation bei der Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen auf dem Stadtgebiet aus dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Zur Planung der Einzelmaßnahmen wird eine Rahmenvereinbarung über vier Jahre ausgeschrieben. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Pla-nung von Ingenieurbauwerken im Rahmen der Umsetzung von ABK-Maßnahmen der Stadt Dinslaken im Bereich Kanalneubau- und sanierung. Darüber hinaus sind durch den Auftragnehmer Projektsteuerungs-leistungen zu erbringen. Weiterhin sind baugrundgutachterliche Leistungen im Zusammenhang mit den Kanalbaumaßnahmen zu erbringen. Die Leistungen umfassen eine Vielzahl von Kanalerneuerungs- und -sanierungmaßnahmen verteilt über das gesamte Stadtgebiet Dinslakens.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2025
Ende
14.07.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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