AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Verfahren der Gemeinde Bönen zur Vergabe von Objektplanungsleistungen Freianlagen FGZ + Park
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Bönen
- Veröffentlicht
- 26.02.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
Beschreibung
Die Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) beabsichtigt die Modernisierung ihrer im Ortszentrum gelegenen Fußgängerzone („FGZ“) in der Bahnhofstraße sowie des sich südwestlich direkt anschließenden Parks. Die FGZ erstreckt sich auf einer Länge von rd. 230 m und eröffnet sich in einen rd. 70 m langen (Markt-)Platz. Dieser Platz bildet auch den Übergang zu einem angrenzenden Park, der sich um einen Teich arrondiert. Anstatt einer vollumfänglichen Umgestaltung beabsichtigt die Auftraggeberin die Aufwertung durch gezielte Einzelmaßnahmen. Hierfür sucht die Auftraggeberin einen Objektplaner für das Leistungsbild Freianlagen (§ 39 HOAI). Die Auftraggeberin hat bereits durch ein beauftragtes Planungsbüro die Leistungsphasen 1 bis 2 für das Leistungsbild Freianlagen erarbeiten lassen. Die Planungsergebnisse werden der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt. Gegenüber dem bisherigen Planungsstand sind jedoch noch insoweit partielle Veränderungen in die bisherigen Planungsergebnisse einzuarbeiten, als dass die Planung um einzelne Bausteine bereinigt bzw. angepasst werden muss, um zwischenzeitlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu diesem Verfahren. Für die partielle Überarbeitung der bisherigen Planung sowie die Bearbeitung weiterer Leistungsphasen des Leistungsbildes Freianlagen sucht die Auftraggeberin mit dieser Ausschreibung einen Vertragspartner. Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird zunächst fest für die Leistungsphasen 3 und 5-7 (Stufe 1) erteilt. Die nachfolgende Stufe umfasst die Leistungsphasen 8-9 (Stufe 2). Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufe 2 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistung der Stufe 2 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistung ist verpflichtend so zu planen, dass sie bis zum 30.09.2027 fertiggestellt wird. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten des Fertigstellungstermins nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Bauer + Fecke Landschaftsarchitekten Part GmbB
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis