AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 09:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-127449-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Schwebstoffen zur Trendermittlung 2025

Notice-ID: ted-127449-2025 · Procedure-ID: 5cc11e46-0d31-49ff-a459-9a0bfd1abcff

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Umwelt
Veröffentlicht
26.02.2025
Frist (Submission)
28.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Los-Nummer / Los-Bezeichnung 1 / Schwebstoffe Trend Allgemein 2 / Schwebstoffe Trend Dioxine 3 / Schwebstoffe Zinnorganika 5.2 Umfang (1) Probenanzahl: Der AG kalkuliert mit dem in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Probenanzahl (Obergrenze). Die jeweilige Anzahl stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abge-schlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Probenanzahl besteht nicht. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit er-höht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen eines Loses auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Vertrages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 25 Prozent je Los, be-zogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl, ohne Durchführung eines neuen wett-bewerblichen Vergabeverfahrens möglich. (2) Substanzen: Der AG kalkuliert mit den in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Substanzumfang. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Ein Anspruch des AN auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Substanzen besteht nicht. Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang je Los um zusätzliche zu untersu-chende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einverneh-men hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs je Los setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) oder 302c (Los 3) festge-legten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Ab-schluss der Vereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens losabhängig zwischen Auftrag-geber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Er-gänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen maximal 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auf-tragswert beträgt. — Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Los-Nummer / Los-Bezeichnung 1 / Schwebstoffe Trend Allgemein 2 / Schwebstoffe Trend Dioxine 3 / Schwebstoffe Zinnorganika 5.2 Umfang (1) Probenanzahl: Der AG kalkuliert mit dem in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Probenanzahl (Obergrenze). Die jeweilige Anzahl stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abge-schlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Probenanzahl besteht nicht. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit er-höht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen eines Loses auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Vertrages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 25 Prozent je Los, be-zogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl, ohne Durchführung eines neuen wett-bewerblichen Vergabeverfahrens möglich. (2) Substanzen: Der AG kalkuliert mit den in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Substanzumfang. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Ein Anspruch des AN auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Substanzen besteht nicht. Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang je Los um zusätzliche zu untersu-chende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einverneh-men hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs je Los setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) oder 302c (Los 3) festge-legten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Ab-schluss der Vereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens losabhängig zwischen Auftrag-geber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Er-gänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen maximal 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auf-tragswert beträgt. — Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Los-Nummer / Los-Bezeichnung 1 / Schwebstoffe Trend Allgemein 2 / Schwebstoffe Trend Dioxine 3 / Schwebstoffe Zinnorganika 5.2 Umfang (1) Probenanzahl: Der AG kalkuliert mit dem in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Probenanzahl (Obergrenze). Die jeweilige Anzahl stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abge-schlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Probenanzahl besteht nicht. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit er-höht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen eines Loses auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Vertrages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 25 Prozent je Los, be-zogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl, ohne Durchführung eines neuen wett-bewerblichen Vergabeverfahrens möglich. (2) Substanzen: Der AG kalkuliert mit den in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Substanzumfang. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Ein Anspruch des AN auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Substanzen besteht nicht. Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang je Los um zusätzliche zu untersu-chende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einverneh-men hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs je Los setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) oder 302c (Los 3) festge-legten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Ab-schluss der Vereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens losabhängig zwischen Auftrag-geber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Er-gänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen maximal 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auf-tragswert beträgt.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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