AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 18:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-12842-2024/

Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung und Bauphysik für die Sanierung und Neuordnung des Gebäudeensembles Joachimsthalsches Gymnasium Templin

Notice-ID: ted-12842-2024 · Procedure-ID: 63fb40e4-2fa2-4180-b735-5707e6bbcb61

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung Gebäudeensemble Joachimsthalsches Gymnasium Templin, Templin
Veröffentlicht
08.01.2024
Frist (Submission)
08.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung in Los 4 sind Grundleistungen und Besondere Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß Anlage 14 zu § 51 HOAI sowie Grundleistungen und Besondere Leistungen des Leistungsbildes Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI. Die jeweiligen Grundleistungen und Besonderen Leistungen sind in der Anlage B1 "Leistungsbild Tragwerksplanung und Bauphysik" im Einzelnen aufgeführt und konkretisiert. Es findet eine gestufte Beauftragung statt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
31.12.2033

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
95 DAYS
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).