AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Staatliche Berufsschule Neuburg a. d. Donau - Erneuerung des Wassernetzes - Technische Ausrüstung, Anlagegruppe 1, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Neuburg a. d. Donau
- Veröffentlicht
- 28.02.2024
- Frist (Submission)
- 02.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen plant die Erneuerung des Wassernetzes der staatlichen Berufsschule in Neuburg a. d. Donau. Es ist vorgesehen die Wasserleitungen und die WC-Stränge unter laufendem Betrieb zu erneuern. Die Rohrlänge des Trinkwassernetzes beträgt 2.404 m. Folgende terminliche Meilensteine stehen an: Auftragsbeginn: sofort nach Beauftragung (vorauss. Anfang Juni 2024); Planungszeit: ca. 6 Monate; Bauzeit: im Anschluss soll die Realisierung innerhalb von 4 oder 5 Abschnitten von jeweils ca. 6 bis 8 Monaten erfolgen; Ende: 2027/Anfang 2028. Die vorläufige Grobkostenschätzung des Projektes (KG 410+740) beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 3,0 Mio. € brutto. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagegruppe 1, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen, optionaler Objekte bzw. weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 28.05.2024
- Ende
- 01.04.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 90 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.