Der Bieter hat die Entschlammung der Kurparkteiche zu erbringen. Die Entschlammung der gefüllten Teiche hat mittels Boot, Saugleitung, Aufbereitung der Sedimente und Wasserrückführung erfolgen. Hierzu ist das Schlammgut in Grobgut, Sand und Schlamm zu sedimentieren und vor Abtransport und Entsorgung zu entwässern. Um den Eingriff in die Teiche und den Kurpark so gering wie möglich zu halten, muss die Entnahme der Sedimente des Teichs mit schwimmender Technik mit Wasserrückgewinnung erfolgen, mechanisches Ausbaggern (z.B. Langarmbagger) ist nicht zulässig.