AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Neubau Kindergarten in Arnstein | Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Arnstein, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Franz-Josef Sauer
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für die Anlagengruppen 4 + 5 + 6 nach § 53 HOAI (Fachplanungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 ● vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) ●●● Besondere Leistungen: Beraten des Auftraggebers und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2, FAG) und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4, FAG). Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. | Betrachtung von Lebenszykluskosten z.B. Betriebs- / Nutzungskosten der technischen Anlagen ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Der Auftraggeber geht davon aus, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Technische Ausrüstung HLS erbracht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. ● Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis