AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=753981) · Abgerufen am 06.09.2026 06:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-130216-2025/

Unterhaltsreinigung, Glasreinigung mit Rahmen, Grundreinigung; Roman-Herzog-Gymnasium Schmölln, Staatliches Gymnasium, H.-v.-Helmholtz-Str. 18, 04626 Schmölln, Gebäudeinnenreinigung

Notice-ID: ted-130216-2025 · Procedure-ID: bd38c01d-efca-4425-bfac-8adbeff58d7a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Altenburger Land, Altenburg
Veröffentlicht
25.02.2025
Frist (Submission)
08.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
321.546 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Roman-Herzog-Gymnasium Schmölln, Staatliches Gymnasium, H.-v.-Helmholtz-Str. 18, 04626 Schmölln, Gebäudeinnenreinigung; Unterhaltsreinigung, Glasreinigung mit Rahmen, Grundreinigung --- - Unterrichts-/Fachräume, Aulen: 1.730 m²; - Verwaltungsräume, Lehrerzimmer: 220 m²; - Lehrmittel-/ Unterrichtsvorbereitungsräume: 380 m²; - Verkehrsflächen: 1.270 m²; - Schüleraufenthaltsräume: 200 m²; - Sanitärräume: 200 m²; - Speiseraum: 170 m²; - Nebenräume: 120 m²; - Sporthalle einschließlich Nebenräume: 730 m², - Glasreinigung mit Rahmen (zu reinigende Fläche): 3.500 m²

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).