AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 03:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-130347-2024/

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – On Demand Verkehr "Blaues Land Bus" in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau

Notice-ID: ted-130347-2024 · Procedure-ID: 4c2511da-17b7-4718-9deb-b04c06d9c3e3

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Garmisch-Partenkirchen-KliMo
Veröffentlicht
04.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Bildung & Forschung

Beschreibung

Erbringung von Verkehrsdienstleistungen (Linienbedarfsverkehr) in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau. Vorzuhalten ist ein modernes On-Demand-System (ODS). Der Betrieb eines On-Demand-Verkehres (ODV) ist durchzuführen. Das System basiert auf virtuellen Ein- und Ausstiegspunkten (ODV-Haltepunkte) im Bedienungsgebiet. Der On-Demand-Verkehr wird in den jeweiligen Teilgebieten flächenhaft betrieben. Alle Fahrtbeziehungen zwischen den ODV-Haltepunkten im Bedienungsgebiet oder zwischen ODV-Haltepunkten im Bedienungsgebiet und Haltestellen des liniengebundenen ÖPNV in und außerhalb des Bedienungsgebiets müssen für Nutzende buchbar sein, sofern diese nicht durch die festgelegten Kriterien des Auftraggebers ausgeschlossen werden. Die Routen des On-Demand-Verkehrs sind softwaregestützt mithilfe eines Algorithmus so zu gestalten, dass unter Berücksichtigung einer akzeptablen Fahr- und Wartezeit möglichst viele Fahrtanfragen zu einer Route gebündelt werden können (Pooling). Die Buchung der Fahrtwünsche erfolgt über die Fahrgast-App des Auftragnehmers.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
104 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).