AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Digitales SGB
Stammdaten
- Auftraggeber
- AOK Baden - Württemberg, Stuttgart
- Bezugsberechtigte
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse; AOK Bremen/Bremerhaven; AOK-Bundesverband GbR; AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen; AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; AOK NordWest - Die Gesundheitskasse; AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen; AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse; AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse; AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
- Veröffentlicht
- 01.03.2024
- Frist (Submission)
- 03.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.680.000 €
- Rahmen-Maximum
- 2.100.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
- Bereitstellung einer webbasierten Software zur Darstellung eines Digitalen SGBs entsprechend der Anforderungsbeschreibung. Dies umfasst Lizenzierung und Betrieb sowie technische Weiterentwicklungen und Pflege der Software gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. - Bereitstellung, Pflege und regelmäßige Aktualisierung eines Datenbestandes, bestehend aus Rechtsnormen, die für die Arbeit im AOK-System benötigt werden gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. - Dokumentation für verschiedene Anwendergruppen in Form von Digitalen Handbüchern gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung - Funktionelle Weiterentwicklung der webbasierten Software entsprechend der Kundenwünsche des Auftraggebers bei Bedarf. - Durchführung von Produktschulungen bei Bedarf. - Bei Bedarf Unterstützung bei der Entwicklung und Bereitstellung eines Spiegelservers, der zur Ausfallsicherheit des Digitalen SGB in Prüfungssituationen beitragen soll.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.