AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPHCWP/documents) · Abgerufen am 23.09.2026 08:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-131029-2024/

Blutgasanalytik für das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Notice-ID: ted-131029-2024 · Procedure-ID: db763091-e523-41f7-8af5-8b44af222ee5

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg
Veröffentlicht
01.03.2024
Frist (Submission)
04.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
33124130 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
221.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vollversorgungsvertrag für die o.g. Leistungen, die im Rahmen einer analysenbezogenen Abrechnung (Pay per Use) erfolgen soll. Sie umfasst die komplette Installation, die benötigten Wechsel- und Verbrauchskomponenten inkl. der Probennehmer, die Aufstellung, Herstellung der Funktionsfähigkeit inkl. IT-Anbindung, Einweisung der Anwender und Key-User sowie die Abnahme mit Funktionsprüfung am Aufstellort. Gemessen werden müssen, je nach klinischem Erfordernis, pH; Blutgase; Elektrolyte; Metabolite und Oximetrie-Parameter. Es wird eine jährliche Anzahl von 650.000 Messungen angenommen, diese Zahl beruht auf die durchgeführten Messungen in 2023.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).