AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-AK-AWB-2024-0002) · Abgerufen am 24.08.2026 18:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-132567-2024/

Sammlung, Beförderung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) sowie Problemabfällen im Landkreis Altenkirchen

Notice-ID: ted-132567-2024 · Procedure-ID: a12e11dd-f11b-49a0-8319-28694d888d0a

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen, Altenkirchen
Veröffentlicht
29.02.2024
Frist (Submission)
03.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Sammlung und Beförderung von Altpapier im Landkreis Altenkirchen in Abfallsämmelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 240 l bis 1.100 l sowie von Beistellungen und Umladung des Altpapiers in einem Umfang von ca. 9.000 Mg pro Jahr inkl. Bereitstellung einer Umladestation gem. den vertraglichen Vorgaben. — Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Altenkirchen in einem Umfang von ca. 7.385 Mg pro Jahr. — Sammlung und Beförderung von Problemabfällen im Landkreis Altenkirchen an ca. 70 Sammeltagen p.a. sowie auf Abruf und Entsorgung der Problemabfälle in einem Umfang von ca. 166 Mg pro Jahr.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2030

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).