AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Kläranlage Karsdorf
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne, Freyburg (Unstrut)
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 09000000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut-Finne plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Freiflächenanlage). Die PV-Freiflächenanlage soll auf dem Gelände der Kläranlage des Wasser- und Abwasserverbands in Karsdorf errichtet werden. Der Strom soll primär für den Eigenverbrauch der Kläranlage verwendet werden. Die PV-Freiflächenanlage soll im Westen auf Fläche III starten und sich über die südliche bzw. östliche Fläche (zur Fläche II) nach oben ziehen Es wird ein Los ausgeschrieben. Dieses Los beinhaltet die schlüsselfertige Errichtung einer PV-Freiflächenanlage (EPC-Vertragsmodell) mit einer zu installierenden Leistung von ca. 950 kWpeak (Ost-West-Ausrichtung) als Eigenverbrauchsanlage. Als Besonderheit ist zu beachten, dass die PV-Anlage bis auf Weiteres als „Null-Einspeise-Anlage“ betrieben werden muss. Erst nach der Ertüchtigung des lokalen Stromnetzes kann und darf überschüssiger Solarstrom eingespeist werden. Der Auftrag beinhaltet die vollständige Planung (insbesondere Genehmigungs- und Ausführungsplanung), die Lieferung, die schlüsselfertige Errichtung (d. h. die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme) und der Anschluss der Freiflächen-Photovoltaikanlage an die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) in der Übergabestation.
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.