AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d9b2c102-ae53-45ae-a643-4e238ea8fbd4) · Abgerufen am 06.10.2026 15:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-137045-2025/

Ebenmannstadt Kläranlage - Neubau Nachklärbecken

Notice-ID: ted-137045-2025 · Procedure-ID: d9b2c102-ae53-45ae-a643-4e238ea8fbd4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ebermannstadt, Ebermannstadt
Veröffentlicht
03.03.2025
Frist (Submission)
04.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
523.198 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leistungen der Ingenieurbauwerk gem. §41 HOAI 2021 Leistungsphasen 3-9, Tragwerksplanung gem. §49 HOAI 2021 Leistungsphasen 3-6 und Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und 7) gem. §53 HOAI 2021 Leistungsphasen 3-9 jeweils bei stufenweiser Beauftragung. Die Stadt Ebermannstadt plant den Neubau eines Nachklärbeckens an der Kläranlage Ebermannstadt. Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Parallel wird die Rechenanlage erneuert. Diese Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der Ausschreibung. Kosten gem. Kosteschätzung: KG 300+400: 3,52 Mio. EUR brutto. Termine: Planung: direkt nach Auftragsvergabe Baubeginn (Rückbau): 03.2026

Vertragslaufzeit

Periode
28 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
117 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).