AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV
Stammdaten
- Auftraggeber
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Hannover
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
- Frist (Submission)
- 15.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34100000 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 19.213.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 30.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV). Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu entnehmen. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV). Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu entnehmen. — Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von Funkstreifenwagen (FUSTW) PHEV ( Los 1: Funkstreifen-wagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 2: Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV; Los 3: Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV). Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt für Los 1 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 2 sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen, Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Abrufberechtigt für Los 3 sind die Dienststellen der Polizei Bremen/ Bremerhaven und Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für die Lose 1 - 3 zu entnehmen.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Funkstreifenwagen (FUSTW) M1 / Mittelklasse / PHEV
- Geschätzter Wert
- 9.328.000 €
Los 2 — Funkstreifenwagen neutral (FUSTW-N) M1 / Mittelklasse / PHEV
- Geschätzter Wert
- 4.935.000 €
Los 3 — Funkstreifenwagen (FUSTW) Bremen M1 / Mittelklasse / PHEV
- Geschätzter Wert
- 4.950.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.