AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYY6YFQY/documents) · Abgerufen am 24.08.2026 22:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-137967-2025/

Rahmenvertrag Holzbringung Forstamt Ahrweiler

Notice-ID: ted-137967-2025 · Procedure-ID: 400816af-de90-4ef0-8b0d-ab38e04c4e88

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Stammdaten

Auftraggeber
Forstamt Ahrweiler, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Veröffentlicht
28.02.2025
Frist (Submission)
31.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
520.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftragnehmer arbeitet zusammen mit den Forstwirten des Forstzweckverbandes Vordereifel. Er unterstützt diese bei den Fällarbeiten mit der seilunterstützten Zufallbringung. Die Rückung des Holzes erfolgt während oder nach Abschluss der Fällarbeiten. Der AN steht das ganze Jahr den Forstwirten zur Verfügung und muss kurzfristig vor Ort sein. Der AN hat weder Anspruch auf eine durchgehende Beschäftigung noch auf Ausweicharbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
14 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).