AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dienstleistungen Asylbewerber Erstaufnahmeunterkunft Erlangen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Erlangen - Amt 50, Erlangen
- Veröffentlicht
- 13.01.2025
- Frist (Submission)
- 03.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 98341100 — Sonstige Dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Operative Leitung, Backoffice, Verwaltung, Informationsmanagement, Ansteuern, Organisieren und Koordinieren von Arbeitsgelegenheiten nach §5 AsylbLG, Notfallmanagement. Hauswirtschaftliche Organisation; Verpflegung, incl. Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung an die Speiseplangestaltung: Frühstück und Abendessen, Versorgung mit Getränken für Frühstück, Mittagessen und Abendessen; Planung, Bestellung, Entgegennahme, Kontrolle und Ausgabe des gelieferten Mittagessens; Hausmeisterleistungen, Fahrdienst, Wäschereileistungen, Gesundheitliche Versorgung im Dauerbetrieb (ohne ärztliche Leistungen). — Lieferung von Mittagessen inklusive Speiseplangestaltung gemäß den Besonderheiten der Leistungsbeschreibung für die Erstaufnahmeunterkunft für Asylbewerber der Regierung von Mittelfranken am Standort Erlangen (EAU Erlangen) — Leitung des Sicherheitsdienstes im Objekt, Pfortendienst/Ordnungsdienst, Unterstützung und Sicherung der Abläufe des operativen Betriebs in der Erstaufnahmeunterkunft für Asylbewerber der Regierung von Mittelfranken am Standort Erlangen (EAU Erlangen) — Unterhaltsreinigung in der Erstaufnahmeunterkunft für Asylbewerber der Regierung von Mittelfranken am Standort Erlangen (EAU Erlangen)
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.09.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 133 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.