AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYR4YRF3/documents) · Abgerufen am 06.10.2026 13:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-140822-2024/

Fuhrpark-Dienstleistungen der MVV Gruppe

Notice-ID: ted-140822-2024 · Procedure-ID: ed527591-af5c-45e1-aec3-7765ebfa765c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
MVV Energie AG, Mannheim
Veröffentlicht
05.03.2024
Frist (Submission)
28.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50111100 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
638.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist die Wahl eines externen Fuhrparkmanagement-Dienstleisters (FP-DL) für den Fuhrpark von MVV. Wichtige Subziele von MVV, die mit dem neuen FP-DL erreicht werden sollen, sind: - Einheitliche Prozesse für alle MVV-Gesellschaften unter Berücksichtigung der gesellschaftsspezifischen Anforderungen (z.B. bezüglich Funktionsfahrzeugen) - Nutzung digitaler Lösungen für effizientere Prozessabwicklung (eigene Tools oder Einbindung Drittanbieter) - Klare und einfache Reports über den Fuhrpark - Klar definierte Verantwortlichkeit an den Schnittstellen zwischen FP-DL und MVV - Reibungslose Implementierung und Datenmigration - Einhalten klar definierter Service Level

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).