AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung in der Kernstadt und den Ortsteilen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hansestadt Stendal, Abt. Recht und Zentrale Vergabestelle, Hansestadt Stendal
- Veröffentlicht
- 03.03.2025
- Frist (Submission)
- 24.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung in Verwaltungsgebäuden, Grundschulen, Kindertagesstätten, Turnhallen und Jugendclubs in der Kernstadt sowie in Ortsteilen — Unterhalts- und Grundreinigung in Verwaltungsgebäuden, Grundschulen, Kindertagesstätten, Turnhallen und Jugendclubs in der Kernstadt — Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung in Dorfgemeinschaftshäusern, Feuerwehren und Trauerhallen in den Ortsteilen — Glas- und Rahmenreinigung in Verwaltungsgebäuden, Grundschulen, Kindertagesstätten, Turnhallen und Jugendclubs in der Kernstadt sowie in den Ortsteilen
Lose
4 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Unterhalts- und Grundreinigung Kernstadt und Ortsteile
- Erfüllungsort
- Hansestadt Stendal und Ortsteile
Los 2 — Unterhalts- und Grundreinigung Kernstadt
- Erfüllungsort
- Hansestadt Stendal
Los 3 — Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung Ortsteile
- Erfüllungsort
- Hansestadt Stendal und Ortsteile
Los 4 — Glas- und Rahmenreinigung Kernstadt und Ortsteile
- Erfüllungsort
- Hansestadt Stendal und Ortsteile
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 05.08.2025
- Ende
- 04.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 67 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.