AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 06:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-145297-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – BiaKA_Wettbewerbsergebnis

Notice-ID: ted-145297-2025 · Procedure-ID: 7726bb08-5e3c-4d9f-9508-f6dc1acb06ad

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Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer Karlsruhe
Veröffentlicht
05.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Teilnahmeberechtigt waren ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten unter Federführung des Architekten. Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021: 1. Objektplanung, §34 HOAI, 2-4, 5, 6-7, 8. 2. Freianlagenplanung, §39 HOAI, Lph 2-3 (4), 5, 6-7, 8-9 Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Für den Fall, dass das Parkhaus durch einen Systemparkhausanbieter geplant wird, wird durch eine angemessene Beauftragung von Teilleistungen (z.B. Fassadenplanung) sichergestellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.

Vergabe-Status

Auftragnehmer (5)
1.Anerkennung Atelier 30 Architekten GmbH, Kassel mit GTL Landschaftsarchitektur mbB, Kassel · 1. Preis Harter+Kanzler & Partner, Freiburg mit bbz Landschaftsarchitekten, Freiburg · 2. Anerkennung Peter W. Schmidt + Assoziierte, Pforzheim mit von K GmbH, Ostfildern · 2. Preis a+r Architekten GmbH mit Glück Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart · 3. Preis ARGE AID, Baden-Baden + architectoo, Karlsruhe mit RAMTHUN Landschaftsarchitektur GmbH, Baden-Baden

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).