In Anwendung des § 96 Abs. 2 HessHG i.V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses beauftragt. Weiterhin wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses der im Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, beauftragt. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) und der Anlagen hierzu (Teil B - Anlagen 1 - 8), zu entnehmen.