AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 15:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-147134-2024/

24 E 030 - Betrieb und strategische Weiterentwicklung der kulturellen Zwischennutzung M26

Notice-ID: ted-147134-2024 · Procedure-ID: 72eec496-e3a6-4b64-8e82-cdf3d4cc4a75

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Regensburg, Regensburg
Veröffentlicht
07.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
92320000 — Freizeit und Kultur
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das M26 ist ein neuer Präsenzort, Aushandlungsort und Arbeitsort für die Kunst- und Kulturszene in Regensburg und ein Dritter Ort für die Stadtgesellschaft. Ein sozialer Begegnungsraum, der durch Kunst und Kultur Menschen zusammenbringt und Gesellschaft diskutiert. Gesucht wird die betriebliche Fortsetzung (Verwaltung und Organisation der Raumanfragen und -nutzungen, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation) und strategische Weiterentwicklung (Maßnahmenplanung, Netzwerkbildung, Etablierung des M26 als sozialer Begegnungsraum) der begonnenen Aktivitäten in Kooperation mit der Gesamtprojektleitung Kulturamt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
31.12.2025
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).