AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 20:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-147791-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Ersatzneubau der Grundschule am Koggenweg, Lübeck - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-3, 8 (HLS)

Notice-ID: ted-147791-2025 · Procedure-ID: 5c1bce01-4791-4517-a01e-484ca1230302

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Lübeck
Veröffentlicht
06.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
255.000 €

Beschreibung

Aus der Vorstudie ist das Vorhaben hervorgegangen, ein drei- bis viergeschossiges Schulgebäude mit rd. 4.500 m² BGF auf dem aktuell als Pausenhof genutzten Areal parallel zum Buntekuhweg im laufenden Betrieb zu errichten. Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus soll das entfallende Bestandsgebäude abgebrochen und der campusartige Schulhof neugestaltet werden. Für den während der Bauzeit komplett entfallenden Pausenhof müssen Ersatzflächen gefunden werden. Folgende Büros waren / sind aktuell näher mit der Schule und ihren Bedürfnissen beschäftigt: ppp architekten + stadtplaner gmbh (Workshop Schulentwicklungsplanung), sso architekten bda (Erarbeitung der Studie zu den baulichen Möglichkeiten [Sanierung/Aufstockung vs. Ersatzneubau]), Ziebell + Partner Architektur- und Planungs GmbH (Planung des Mensaneubaus und kleine Baumaßnahmen im Bestand), Andresen Landschaftsarchitekten (Planung der Außenanlagen des Mensaneubaus). Derzeit findet das Verhandlungsverfahren im Anschluss des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs statt. Es ist beabsichtigt den Entwurf des bevorzugten Bieters mit der Angebotsphase mind. auszugsweise zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der KG 400 belaufen sich auf ca. 2,7 Mio. Euro (netto). Die Fertigstellung des Ersatzneubaus ist für 2030 vorgesehen. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: - Leistungsphasen 1-3 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-3 und 8; - Leistungsphasen 4-9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-3 und 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). - Bearbeiten und Einreichen des Entwässerungsantrags Regenwasser zur Einleitung in den Buntekuhbach als besondere Leistung (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). - Für die Inhalte und Beschaffenheiten der Planungsleistungen hinsichtlich der Berechnungen, Dimensionierungen, Schemata, Zeichnungen und Erläuterungen sind die Vorgaben der VDI Richtlinie 6026 zu berücksichtigen; als besondere Leistung der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-3 und 8 (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). - Für die Inhalte und Beschaffenheiten der Planungsleistungen hinsichtlich der Berechnungen, Dimensionierungen, Schemata, Zeichnungen und Erläuterungen sind die Vorgaben der VDI Richtlinie 6026 zu berücksichtigen; als besondere Leistung der LPH 5 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-3 und 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). - Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, ALG 1-3 und 8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).