AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 06:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-149438-2024/

Unterstützungsleistungen Microsoft Exchange-AD-Services

Notice-ID: ted-149438-2024 · Procedure-ID: c6393b3c-b240-46d1-aa77-76283617f546

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Wiesbaden
Veröffentlicht
08.03.2024
Frist (Submission)
15.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
13.977.800 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
16.773.360 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hessische Landesregierung hat das Thema Digitalisierung der Verwaltung zu einem Schwerpunkt erklärt. Gemäß der Digital- und Cloudstrategie sollen diese Arbeiten auch in den kommenden Jahren mit entsprechender Intensität fortgesetzt werden.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Dienstleistungserbringung - Exchange

Geschätzter Wert
5.455.100 €

Los 2 — Dienstleistungserbringung - AD

Geschätzter Wert
3.313.100 €

Los 3 — Dienstleistungserbringung - Exchange/AD

Geschätzter Wert
5.209.600 €

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).