AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DJR1/documents) · Abgerufen am 04.09.2026 15:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-150422-2025/

Übernahme und Verwertung von Altpapier, -pappen und Kartonagen aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen

Notice-ID: ted-150422-2025 · Procedure-ID: 35f912aa-a823-4e0d-b1f6-01491a67f9ae

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Stammdaten

Auftraggeber
GELSENDIENSTE, Gelsenkirchen
Veröffentlicht
04.03.2025
Frist (Submission)
04.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Annahme, Bereitstellung und Verwertung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen gemischt eingesammelten Papier-, Pappe- und Kartonagenabfällen wie in den Gelsenkirchener Sammelsystemen (Depotcontainer, Wertstoffbehälter/blaue Tonne, Wertstoffhöfe, gewerbliche Anfallstellen) gesammelt. Die Papier-, Pappe- und Kartonagenabfälle umfassen die AVV-Nr. 150101, 191201, 200101. Die Gesamtmenge wird mit insgesamt 36.600 t angenommen. Eine Ausschreibung in Losen ist nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Durchführung sämtlicher abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die daraus resultierenden Regelungen einzuhalten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).