AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 10:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-151316-2025/

Deutschland – Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen – Betrieb von Gigabit-Netzen im Alb-Donau-Kreis

Notice-ID: ted-151316-2025 · Procedure-ID: 79a2a305-886a-44eb-84b7-2fa408c71dce

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Stammdaten

Auftraggeber
OEW Breitband GmbH
Veröffentlicht
07.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64214400 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
207.005.005 €

Beschreibung

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 1 (ADK Nord-West) umfasst die Gemeinden: Amstetten, Heroldstadt, Lonsee, Merklingen, Nellingen, Schelklingen, Westerheim Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen. — Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 2 (ADK Nord-Ost) umfasst die Gemeinden: Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Balzheim, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Langenau, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen, Weidenstetten Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen. — Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 3 (ADK Mitte) umfasst die Gemeinden: Allmedingen, Altheim, Berghülen, Blaubeuren, Blaustein, Dornstadt Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen. — Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 4 (ADK Süd) umfasst die Gemeinden: Balzheim, Dietenheim, Emeringen, Emerkingen, Erbach, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Hüttisheim, Illerrieden, Illerkirchberg, Munderkingen, Oberdischingen, Obermarchtel, Öpfingen, Untermarchtal, Unterstadion Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Vergabe-Status

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