AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 11:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-151565-2025/

Deutschland – Bauarbeiten für Forschungsgebäude – Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart-Büsnau, Rohbau

Notice-ID: ted-151565-2025 · Procedure-ID: 746ae8e6-12ac-4679-8ca5-60b853db1788

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft Abt.III
Veröffentlicht
07.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214600 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

LEISTUNGSUMFANG: Rückbauarbeiten in Bestandsgebäuden Mauerwerksarbeiten in Bestandsgebäuden Stahlbetonarbeiten in Bestandsgebäuden Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 14.06.2024 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 370 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn. (5 Arbeitstage/ Woche) Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).